***Neuigkeiten Stand 03.04.2022***

Liebe Gäste ab dem 03.04.2022 wurden die Corona Maßnahmen in Baden Württemberg gelockert.

Es entfällt die Maskenplicht und die 3 G Regeln.

  • Sie benötigen für einen Besuch in unserem Hotel und Gasthaus keine Testnachweis mehr.

 

Weitere Informationen unter:

Startseite: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

 

***Neuigkeiten Stand 22.02.2022***

Liebe Gäste Für Übernachtungen in unserem Hotel, sowie einem Besuch in unserem Restaurant gilt die 3G Regel. Ausgenommen von der 3G Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres.

  •  Ausgenommen von den 3G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres.

 

Weitere Informationen unter:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

 

 

***Neuigkeiten Stand 24.11.2021***

Alarmstufe II: Für Übernachtungen in Hotels  gilt 2G.

Ausgenommen von den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Seehörnle Restaurant: 2G

 

***Neuigkeiten Stand 17.11.2021***

Bitte beachten Sie, dass sich Baden-Württemberg seit dem 17. November 2021 in der Alarmstufe befindet.

Regelungen für das Hotel & Restaurant Seehörnle

  • Wir haben uns einheitlich für 2G entschieden. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.
  • Laut Beherbergungsverordnung gibt es keine Ausnahmen für Geschäftsreisende.

Ausgenommen von den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

***Neuigkeiten Stand 03.11.2021***

In Baden Würtemberg hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Das heisst für:

 

Gastronomie/Seehörnle Restaurant:

3-G Regel: In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht.

Nicht-immunisierte Personen benötigen für den Zugang zum Innenbereich einen negativen PCR-Testnachweis, der vorzuzeigen ist.

Für den Außenbereich ist ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis erforderlich, der vorzuzeigen ist.

 

Beherbergungsbetriebe/Hotel:

3-G Regel: In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht.

Für nicht-immunisierte Hotelgäste genügt weiterhin ein negativer Antigen-Testnachweis für die Anreise und die Nutzung des Hotelrestaurants. Der Antigen-Testist dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, der PCR Test nicht älter als 48 Stunden sein.

 

Private Feiern in Gastronomie und Hotellerie:

2-G Regel (Für Geimpfte und Genesene gibt es – wie bisher – keine Begrenzung der Personenzahl)

Nicht-immunisierte Personen dürfen sich nur mit Angehörigen eines Haushalts und fünf weiteren Personen treffen.

Ausgenommen davon sind Genesene und Geimpfte, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen, die sich zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlung gibt. Paare, die in getrennten Wohnungen leben, gelten als ein Haushalt.

 

Öffentliche Veranstaltungen (z.B. Betriebs- und Vereinsfeiern, Informationsveranstaltungen, Tagungen):

Geimpfte und Genesene haben – wie bisher – zum Innenbereich ohne Einschränkungen Zugang, müssen allerdings entsprechende Nachweise vorzeigen. Nicht-immunisierte Personen benötigen für den Zugang zum Innenbereich einen negativen PCR-Testnachweis, der vorzuzeigen ist. Im Außenbereich ist Nichtimmunisierten der Zutritt nur bei Nachweis eines negativer Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.

 

Ausnahmen von der PCRPflicht und 2GBeschränkung:

» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen (Testung in der Schule)

» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer AntigenTest erforderlich)

» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer AntigenTest erforderlich)

» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer AntigenTest erforderlich)

» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021
eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer AntigenTest erforderlich)

 

***Neuigkeiten Stand 16.08.2021***

In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht und alle Gäste müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben (3G). Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Testzentren https://www.gaienhofen.de/_Resources/Persistent/8b00fa8f67ee12132ced4db267626584598bdba0/Corona-Schnelltests%20%C3%9Cbersicht%2013.08.2021.pdf

Im Hotel ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, der PCR Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden.

https://www.dehogabw.de/informieren/branchenthemen/coronavirus/coronavo/corona-verordnung-des-landes.html

Was gilt bei Tests für Kinder und Jugendliche?

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler der Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule.

Letztere werden regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet. Der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis, ebenso kann die Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eine Bescheinigung der Schule oder auch ein Schüler-Abo als Nachweis ausreichen.

Die Corona-Verordnung nimmt keine Differenzierung nach Ferien- und Schulzeiten vor. Hier haben wir eine pragmatische Lösung für Familien gefunden, da Kinder während der Sommerferien sich mehr im Familienverbund aufhalten und in der Regel weniger Kontakte haben als während der Schulzeit (Klassenverbünde, Sportveranstaltungen, außerschulische Angebote etc.).

Es wird gleichwohl empfohlen, dass Schülerinnen und Schüler sich auch in der Ferienzeit testen lassen und den kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen. Im Übrigen hat die Ständige Impfkommission (STIKO) inzwischen auch eine Impfempfehlung für Kinder ab 12 Jahren ausgesprochen.

 

***Neuigkeiten Stand 26.07.2021***

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe wurde lediglich klargestellt, dass für den Außer-Hausverkauf und „to go“-Angebote weder Test-/Impf- oder Genesenen-Nachweise noch eine Kontaktverfolgung erforderlich sind. Somit bleiben die bisherigen Regelungen bestehen, insbesondere die Kontaktverfolgung, die Maskenpflicht für Mitarbeitende. In Innenräumen gilt diese auch für Gäste. Im Freien müssen Gäste Maske tragen, wenn hier die 1,5 m Mindestabstand nicht sichergestellt werden können.

https://www.dehogabw.de/informieren/dehoga-nachrichten/2021-3q/was-ab-dem-26072021-giltcorona-verordnung-angepasst.html

 

***Neuigkeiten Stand 26.06.2021***

Ab dem 28. Juni 2021 treten weitere Lockerungen in Kraft.

Medizinische Maskenpflicht bleibt weiterhin auf unserem ganzen Gelände generell bestehen.

Restaurant: Ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl

Hotel: Es entfällt die Testpflicht für unsere Gäste im Hotel

 

***Neuigkeiten Stand 04.06.2021***

Angesichts der sinkenden Inzidenzen im Landkreis Konstanz hat die Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung gelten ab Montag, 7. Juni.

Restaurant: Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie. Für die Innenbereiche im Restaurant wird weiterhin ein Nachweis benötigt (GGG)

Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis

Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten dazu kommen.

Hotel: Wir dürfen nach wie vor nur Gäste empfangen, die einen negativen Corona Schnelltest einer zertifizierten Teststation vorlegen können, der nicht älter als 24 h ist.

Alternativ dürfen wir Gäste begrüßen, die einen Genesenennachweis (positiver PCR-Test der mindestens 28 Tage oder maximal sechs Monate zurückliegt) oder einen Impfnachweis (Zweitimpfung muss mindestens 14 Tage zurück liegen) haben.

Ein Corona Schnelltest kann nur wenige Gehminuten entfernt in Horn gemacht werden – hier finden Sie eine Auflistung aller Testzentren in der nahen Umgebung Testzentren Höri

 

***Neuigkeiten Stand 31.05.2021***

Unser Restaurant darf nun wieder bis 22 Uhr geöffnet haben.

 

***Neuigkeiten Stand 14.05.2021***

Wir freuen uns, dass wir wieder unser Bio Hotel und Restaurant öffnen und Sie als unsere Gäste begrüßen dürfen.

Wir haben folgende Maßnahmen ergriffen um Sie und unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.

 

Informationen zur Anreise für Ihren Aufenthalt bei uns im Seehörnle

Bitte beachten Sie, dass wir aktuell nur Gäste empfangen dürfen, die einen negativen Corona Schnelltest einer zertifizierten Teststation vorlegen können, der nicht älter als 24 h ist.

Alternativ dürfen wir Gäste begrüßen, die einen Genesenennachweis (positiver PCR-Test der mindestens 28 Tage oder maximal sechs Monate zurückliegt) oder einen Impfnachweis (Zweitimpfung muss mindestens 14 Tage zurück liegen) haben.

Ein Corona Schnelltest kann nur wenige Gehminuten entfernt in Horn gemacht werden – hier finden Sie eine Auflistung aller Testzentren in der nahen Umgebung Testzentren Höri

Das Rezeptionsteam wird Sie mit den nötigen Informationen unterstützen.

 

Kostenlose Stornierung im Falle eines positiven Coronatests vor Anreise: Falls bei Ihnen vor Anreise kurzfristig eine Ansteckung mit dem Corona-Virus nachgewisen wird, ist die Stornierung durch Vorlage eines ärztlichen Attests für Sie kostenlos möglich.

Bitte beachten Sie, dass wenn Symptome einer Atemwegserkrankung oder erhöhte Temperatur vorliegen, die Reise nicht angetreten werden darf.

Wir empfehlen Ihnen  den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung die Ihnen am Ende des Buchungsprozesses angeboten wird. Dies ist auch nach Abschluss einer Buchung noch 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Sollten vor Ort Symptome auftreten, kontaktieren Sie bitte unsere Rezeption oder einen ortsansässigen Arzt.

 

Kontaktloser Check-In
Ein kontaktloser Check-In über unseren Schlüsseltresor ist möglich. Der Schlüsseltresor ist der graue Kasten rechts neben der Hotel-Eingangstüre (nicht an der Restaurant-Eingangstüre).

Wünschen Sie einen kontaktlosen Check-In möchten wir Sie bitten, uns dies bei der Buchung mitzuteilen. Sie erhalten von uns einen persönlichen Code für den Schlüsseltresor.

Wir desinfizieren jeden Zimmerschlüssel, bevor er für Sie bereitgestellt wird.

 

Anfragen, Wünsche und Anliegen
Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes bei uns Anfragen, Wünsche und Anliegen haben und keine persönliche Kontaktaufnahme mit unseren Mitarbeitern wünschen, können Sie uns während unserer Rezeptionsöffnungszeiten über den Facebook Messenger kontaktieren.

 

Kartenzahlung
Bitte bezahlen Sie möglichst mit Karte. Sie können sich und andere schützen, indem Sie auch beim Bezahlvorgang Abstand halten und weitestgehend auf Zahlungen mit Bargeld verzichten. Wo dies nicht möglich ist, ist eine Übergabe von Geld/Belegen über eine Ablage/ein Tablett möglich.

Wir haben Plexiglasscheiben zum Schutz der Kund*innen und Mitarbeitenden an der Rezeption und im Restaurant angebracht.

 

Hinweise zu Reinigung und Desinfektion
Zusätzlich zu unseren hohen Hygienemaßnahmen haben wir einen verstärkten Hygieneplan ausgearbeitet, nach dem unsere Mitarbeiter reinigen. So werden u.a. alle zwei Stunden die Toiletten, Waschräume und Türgriffe unseres Hotels und Restaurants gereinigt und desinfiziert.

Unsere Mitarbeiter tragen bei den Reinigungsarbeiten Mundschutz und Handschuhe.
Wenn Sie auf eine Zimmereinigung verzichten möchten informieren Sie bitte das Rezeptions-Team.

Sie finden flächendeckend in allen Hotel- und Restaurantbereichen Desinfektionsspender.

 

Öffnungszeiten Restaurant

Unser Bio Restaurant ist wie folgt geöffnet  Warme Küche Montag – Freitag von 17:00 Uhr – 20:00 Uhr / Feiertag, Samstag, Sonntag von 12:00 Uhr – 14:00 Uhr und 17:00 Uhr – 20:00 Uhr

 

Frühstücks Angebot & Zeiten
Anstelle des Seehörnle Frühstücksbuffets servieren wir Ihnen einen reichhaltigen Bio-Frühstücksteller in Bio-Qualität (wahlweise auch vegetarisch).
Die Rezeptionsmitarbeiter*innen werden Sie beim Check-In fragen, welche Variante Sie wünschen.

Wenn Sie bei uns direkt Online buchen, suchen Sie sich unter Zusatzleistungen das gewünschte Frühstück aus.

Die Frühstückszeiten sind: 07:00 Uhr – 10:30 Uhr in Restaurant und Nebenräumen.
Bei schönem Wetter können Sie auch auf unseren beiden großzügigen Terrassen mitten im Grünen frühstücken.

 

Auf den Punkt gebracht: folgende erhöhte Hygiene-Standards können Sie von uns erwarten:

  • Alle Mitarbeiter wurden geschult
  • Spuckschutz an der Rezeption
  • Unser weitläufiger Garten im Naturschutzgebiet ermöglicht uns, die Tische so zu stellen, dass wir die Sicherheitsregeln einhalten.
  • Anstelle des Seehörnle Frühstücksbuffets servieren wir Ihnen einen reichhaltigen Bio-Frühstücksteller in Bio-Qualität (wahlweise auch vegetarisch).
  • Hotelzimmer, Bad und öffentliche Bereiche werden intensiv gereinigt und desinfiziert.
  • Zimmerschlüssel werden nach Abgabe und Herausgabe desinfiziert.
  • Regelmäßige Desinfektion von Oberflächen, Lichtschaltern, Türklinken, Handläufen, Fernbedienungen, etc.
  • Wir reduzieren die Kontakte auf ein absolutes Mindestmaß
  • bargeldloses Bezahlen sowie kontaktlose Schlüsselrückgabe ist möglich
  • In allen Bereichen stehen flächendeckend Desinfektionsspender bereit.
  • Einfach » hier online buchen

 

Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und senden Ihnen herzliche Grüße

Ihr Hotel und Gasthaus Seehörnle